Meine " komplette Existenz hatte ich damals am 28. Februar 2008 " zu Unrecht verlieren müssen, " wegen der Willkür der damaligen ROT - GRÜNEN geführten Bundesregierung in Berlin. "
Die ROT - GRÜNE - BUNDESREGIERUNG mit der damaligen Bundesjustizministerin Frau Prof. Dr. Hertha Däubler - Gmelin, als damalige " Hauptverursacherin " der " Aussperrungen " bei den Deutschen Oberlandesgerichten, und auch bei den Deutschen Landgerichten, hatte im Jahre 2002, den " absoluten und auch den völlig überflüssigen Wahnsinn vorsätzlich willkürlich rigoros menschenrechtsverletzend ohne Rücksicht auf Verluste produziert, " und ich bin jetzt auch deswegen " bettelarm geworden, " weil mich das Oberlandesgericht in Nürnberg am 26. Februar 2008 " vorsätzlich willkürlich aussperren konnte, " wegen dem " Aussperrparagrafen, " wegen dem § 522 Absatz 2 und 3 ZPO !!!
Der Absatz 3 des " Aussperrparagrafen, " dem § 522 Absatz 2 und 3 ZPO hatte den " Rechtssuchenden " Deutschlands den " Weg zum Bundesgerichtshof versperrt, " weil der Absatz 3 " keinerlei Rechtsmittel mehr zugelassen hatte " bei den Gerichten " Deutschlands, und ich bekam damals " keine Möglichkeit, " Revision " beim BGH in Karlsruhe einzulegen ?